An der Küchentür hängt ein Blatt Papier mit vier Spalten und krakeliger Schrift. Ämtli-Plan, aufgeteilt nach Wochen, mit Häkchen in Bleistift. Zwei davon sind seit Mitte Juni leer, und niemand hat es angesprochen, weil das Ansprechen anstrengender wäre als das Abwaschen selbst. Irgendwann fällt der Satz, der in diesem Moment logisch klingt: „Es gibt doch sicher ein Gesetz, dass Kinder mithelfen müssen.“
Gibt es. Nur nicht so, wie man es sich vorstellt, und in der Schweiz noch weniger als anderswo.
Was im Gesetz tatsächlich steht
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch regelt die Wirkungen des Kindesverhältnisses in den Artikeln 270 und folgende. Zur Mithilfe im Haushalt findet sich dort ein einziger Satz, und er nennt Hausarbeit nicht einmal:
Art. 272 ZGB — C. Beistand und Gemeinschaft
„Eltern und Kinder sind einander allen Beistand, alle Rücksicht und Achtung schuldig, die das Wohl der Gemeinschaft erfordert.“
Das ist die ganze Grundlage. Aus dieser allgemeinen Beistandspflicht wird abgeleitet, dass Kinder, die zu Hause leben, im Haushalt mithelfen, und zwar in einem Rahmen, der ihrem Alter entspricht.
Der Unterschied zu den Nachbarländern ist deutlicher, als er auf den ersten Blick wirkt. In Deutschland verpflichtet § 1619 BGB das Kind ausdrücklich, den Eltern „Dienste zu leisten“, und Gerichte haben dazu sogar Stundenrichtwerte entwickelt. In Österreich steht die Beistandspflicht in § 137 ABGB. In der Schweiz gibt es keine Dienste, keine Stunden, keine Richtwerte. Es gibt nur das Wohl der Gemeinschaft.
Warum das kein Nachteil ist
Wer eine harte Zahl gesucht hat, ist an dieser Stelle enttäuscht. Die Enttäuschung hält meistens genau so lange, bis man merkt, dass die deutsche Zahl auch niemandem hilft.
Sieben Stunden pro Woche gelten dort ab etwa vierzehn Jahren als angemessen. Diese Zahl stammt aus Gerichtsverfahren, in denen berechnet werden musste, was ein Kind zu Hause beiträgt. Sie beantwortet nicht eine einzige der Fragen, die am Samstagmorgen wirklich anstehen: ob das Ausräumen des Geschirrspülers gleich viel zählt wie das Znüni richten für drei Personen, ob der Jugendliche mit Trainingslager weniger schuldet als das Geschwister mit freiem Nachmittag, ob es überhaupt zählt, wenn jemand nur ausführt, was ein Elternteil vorher geplant hat.
Art. 272 ZGB gibt keine Zahl vor und ist damit ehrlicher. Er sagt: Das Mass ergibt sich aus dem, was diese Gemeinschaft braucht. Also müsst ihr es aushandeln. Was nach mehr Arbeit klingt, ist am Ende die einzige Variante, die im Alltag hält, denn eine ausgehandelte Regel verteidigt sich selbst, eine zitierte Vorschrift muss verteidigt werden.
Ämtli und Sackgeld: die Frage, die immer mitkommt
Kaum eine Familie diskutiert über Mithilfe, ohne dass das Geld dazukommt. Die Empfehlungen der Fachstellen sind hier ungewöhnlich einheitlich.
Für die alltäglichen Ämtli soll es kein Geld geben. Budgetberatung Schweiz und Pro Juventute begründen das damit, dass es im Familienverbund selbstverständlich bleiben soll, einander zu helfen und einander Aufgaben abzunehmen. Wer den Abwasch bezahlt, macht aus Zugehörigkeit ein Geschäft, und dann steht beim nächsten Mal ein Preis zur Verhandlung statt einer Aufgabe.
Für zusätzliche Arbeiten ausserhalb der üblichen Ämtli gilt das Gegenteil. Rasen mähen, das Auto putzen, den Estrich ausräumen: Dafür einen kleinen Betrag zu vereinbaren, ist ausdrücklich sinnvoll, weil es die Grenze zwischen Selbstverständlichem und Zusätzlichem sichtbar macht. Sackgeld selbst wird unabhängig von der Mithilfe empfohlen, in der Regel ab dem Schuleintritt, und es ist Übungsgeld, keine Entlöhnung.
Diese Trennung ist wertvoller, als sie aussieht. Sie zwingt eine Familie nämlich, zuerst zu definieren, was zum normalen Anteil gehört. Genau diese Definition fehlt in den meisten Haushalten, und ohne sie ist jede Diskussion über Geld eine Diskussion über etwas anderes.
Der blinde Fleck: mithelfen ist nicht dasselbe wie zuständig sein
Zwischen einem Kind, das mithilft, und einem Kind, das zuständig ist, liegt der ganze Unterschied. Jede Aufgabe hat drei Phasen: bemerken, entscheiden, ausführen. Ein Ämtli-Plan an der Küchentür verteilt fast immer nur die dritte. Jemand anderer merkt, dass das Papier ausgeht, entscheidet, wann eingekauft wird, und behält den Elternabend im Kopf.
Das erklärt, warum beide Seiten sich ungerecht behandelt fühlen können, ohne dass eine lügt. Das Kind hat den Eindruck, ständig etwas zu tun, und das stimmt. Der Elternteil hat den Eindruck, trotzdem alles zu tragen, und das stimmt auch. Sie sprechen über verschiedene Teile derselben Aufgabe. Wenn ein Kind sich weigert, wehrt es sich deshalb selten gegen die Arbeit, sondern gegen die Rolle. Auf dem Blatt an der Küchentür steht davon nichts, weil sich Mitdenken nicht abhaken lässt.
Wer daran etwas ändern will, verteilt nicht mehr Aufgaben, sondern ganze Aufgaben. Ein Ämtli heisst dann nicht mehr „Abfall rausbringen“, sondern „der Abfall gehört dir“, samt der Frage, wann er voll ist. Die ersten Versuche gehen daneben, das gehört dazu; nach ein paar Wochen fragt niemand mehr nach. Ab diesem Punkt ist es keine Mithilfe mehr, sondern Verantwortung, die ihm gehört.
Was in welchem Alter realistisch ist
Weil das Gesetz keine Skala liefert, hier eine, die sich im Alltag bewährt und zeigt, was in welchem Alter altersgerecht ist. Sie ist keine Vorgabe, sondern eine Orientierung, und das entscheidende Wort steht in der rechten Spalte.
| Alter | Beispiele | Wer bemerkt und entscheidet |
|---|---|---|
| 3 bis 5 | Spielsachen versorgen, Teller zum Spülbecken tragen | Eltern, gemeinsam mit dem Kind |
| 6 bis 9 | Tisch decken, Geschirrspüler ausräumen, Znüni richten, Haustier füttern | Kind bemerkt, Eltern erinnern noch |
| 10 bis 12 | Wäsche zusammenlegen, Abfall, Velo und eigene Sachen unterhalten | Kind bemerkt und entscheidet den Zeitpunkt |
| ab 13 | einen Bereich ganz übernehmen, etwa das Wochenendfrühstück | Kind vollständig, inklusive Planung |
Die linke Spalte kennen die meisten Familien. Die rechte ist der eigentliche Fortschritt: Ein Ämtli wandert erst dann wirklich weg von den Eltern, wenn auch das Bemerken mitwandert.
Die Tabelle sagt allerdings nichts darüber, wann es zu viel wird, und diese Grenze ist die wichtigere. Art. 272 ZGB zieht sie selbst, wenn auch leise: Geschuldet ist Beistand nur so weit, wie es das Wohl der Gemeinschaft erfordert, und zu dieser Gemeinschaft gehört das Kind. Ein Ämtli-Plan, der nur aufgeht, solange ein Kind überfordert wird, erfüllt diesen Artikel also nicht, er verfehlt ihn. Im Alltag heisst das: Sobald die Mithilfe regelmässig zulasten von Schlaf, Freizeit oder Schule geht, ist nicht das Kind das Problem, sondern die Verteilung.
Alle Artikel dieser Reihe
Im deutschsprachigen Raum gilt dreimal etwas anderes, und danach beginnen erst die eigentlichen Fragen. Hier die ganze Reihe:
Die Rechtslage im deutschsprachigen Raum:
→ Deutschland: Was § 1619 BGB wirklich sagt
→ Österreich: Was § 137 ABGB verlangt
Die Praxis zu Hause:
→ Ab wann und welche Aufgaben: die Tabelle von 2 bis 18
→ Wenn das Kind sich weigert: was wirklich hilft
→ Wann Mithilfe zu viel wird: wo die Grenze liegt
→ Kinder einbinden: fünf Schritte vom Mithelfen zum Zuständigsein
→ Der Aufgabenplan, der auch in vier Wochen noch hängt
→ Hausarbeit gerecht aufteilen: der Massstab für die ganze Familie
Was bleibt
Art. 272 ZGB beantwortet die Frage nach der Berechtigung mit einem ruhigen Ja und lässt die Frage nach dem Mass offen. Das ist kein Versäumnis des Gesetzgebers, sondern eine Zumutung mit Absicht: Eine Familiengemeinschaft weiss selbst am besten, was ihr Wohl erfordert, und keine Norm könnte das für sie festlegen.
Ein Ämtli-Plan, der nur aus Häkchen besteht, misst Gehorsam. Eine Familie, die weiss, wie viel jede Aufgabe wirklich wiegt und wer sie im Kopf trägt, misst etwas anderes: ob der Anteil noch stimmt. Denn nicht jede Aufgabe wiegt gleich, auch wenn im Plan jede gleich viel Platz bekommt. Der Unterschied zeigt sich nicht am Samstagmorgen, sondern zwanzig Jahre später, im ersten eigenen Haushalt der Kinder.
Wer das nicht länger auf einem Blatt an der Küchentür führen möchte: Genau für diese Rechnung haben wir Family Fair Play gebaut. Der Ämtli-Plan bleibt derselbe, nur sieht die ganze Familie darin auch, was jede Aufgabe wiegt.